Klimaklagen: Was Unternehmen wissen müssen

„Reine Shownummern“ – so nannte der CDU-Wirtschaftsrat zuletzt Klimaklagen gegen einzelne Unternehmen und fordert ein Verbot. Die Verantwortung für den Klimaschutz habe der Staat.  

Zuvor drohten die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace die größten deutschen Automobilkonzerne zu verklagen – um die Automobilbranche „strafbewehrt und verbindlich zu mehr Klimaschutz zu verpflichten“. Da sich die Konzerne nicht an konkrete Klimaziele binden wollen, wurden die Klagen inzwischen an den zuständigen Landesgerichten von BMW, Daimler und VW eingereicht. Hauptargument: Bislang widersprechen die geplanten Maßnahmen dem Pariser Klimaabkommen und seien folglich rechtswidrig. 

Aber ist ein Verbot gegen Klimaklagen nicht fragwürdig oder gar unzulässig? Schließlich geht es um ein Thema, das künftiges Leben sichern soll. Und was heißt das für Unternehmen? Machen sie sich strafbar, wenn die Auswirkungen des eigenen Geschäftsverhaltens nicht mit einer Welt unter 2°C in Einklang stehen? 

 

Verantwortung für künftige Generationen 

Auf politischer Ebene entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2021: Die Bundesregierung steht in der Pflicht, das Leben und die Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Nach Art. 20a Grundgesetz soll der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen sichern, indem er Klimaschutz vorantreibt. Die Politik muss einen freiheitsschonenden Übergang in die Klimaneutralität gewährleisten – diesbezügliche Vorkehrungen fehlten bisher. 

Damit Unternehmen sich schneller anpassen können und eine Orientierungs- und Planungssicherheit haben, sollen sie nach dem höchsten Verfassungsorgan der Justiz frühzeitig transparente Maßgaben formulieren. Das Klimaschutzgesetz novelliert, dass der deutsche Staat im Vergleich zu 1990 seine CO2e-Emissionen bis 2030 um 65%, bis 2040 um 88% reduzieren und bis 2045 klimaneutral sein muss. 

 

Wer trägt diese Verantwortung? 

Auf Unternehmensebene trafen die Niederlande in diesem Jahr eine richtungsweisende Entscheidung: Der Ölkonzern Shell muss nach dem Den Haager Amtsgericht seine Emissionen bis 2030 erheblich reduzieren – mehr als ursprünglich vom Konzern geplant. Dies leitet sich aus einer nach niederländischem Recht bestehenden Sorgfaltspflicht ab und geschieht entlang der Vorgaben des Weltklimarates. 

Das betiteln die Medien als „historisches Urteil zum Klimaschutz“. Shell ging in Berufung. Der Handlungsbedarf hinsichtlich Klimaschutz liege ausschließlich beim Staat. Zudem investiere man bereits in neue Technologien und folge der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie „Powering Progress“. Im Kleingedruckten steht allerdings: Die für Analysen eigens verwendeten Szenarien werden nicht als Projektionen oder Prognosen für die Zukunft verwendet und sind daher auch kein Teil der Strategie oder des Geschäftsplans. Zudem „spiegeln die Betriebspläne, Prognosen, Budgets und Preisannahmen von Shell nicht das Netto-Null-Emissionsziel wider“. 

Die niederländische Rechtsprechung zeigt: Diese unkonkrete „Klimastrategie“ des Ölkonzerns ist nicht solide und zielführend.  

 

Womit müssen Unternehmen rechnen? 

Die Klagen gegen BMW, Daimler und VW werden zeigen, ob eine unternehmerische Verantwortung auch in Deutschland einklagbar ist, um das Pariser Klimaziel zu erreichen. Aber neben den Gerichtsverfahren und -urteilen zeigen sich zunehmend konkrete Folgen der in den Blick genommenen Klimarisiken:  

Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass der Deka Bank Impact Rechner die Nachhaltigkeitswirkungen lediglich anhand von Schätzungen berechnet – und dies erst in einem methodischen Hinweis auf der Unterseite steht – wird das stark beworbene Online-Tool als überaus strittig angesehen. Es folgte ein Unterlassungsverfahren, in dem die Bank alle Ansprüche vollumfänglich anerkannte. 

Welche Folgen Greenwashing-Vorwürfe auf dem Finanzmarkt haben können, bekam auch der Fondsanbieter DWS zu spüren: Laut Aussagen der früheren Abteilungschefin für Nachhaltigkeit sei der Umfang des Engagements in nachhaltigen Investments übertrieben dargestellt. Daraufhin erlitten die Aktien von DWS und Deutsche Bank kräftige Kursverluste. Der Börsenwert rutschte rund eine Milliarde Euro ins Minus und Titel der Deutschen Bank belegten im DAX den letzten Platz. 

Verfahren, Klagen, außergerichtliche Urteile und wohl aktuell insbesondere der Druck von Stakeholdern jeder Art, deuten darauf hin, dass der Handlungsbedarf nicht nur auf Seiten des Staates liegt. Vielmehr geht es darum, was diese Überlegungen schon heute für Unternehmen bedeuten und wie sie sich für morgen darauf vorbereiten können. 

 

Wie geht es weiter? 

Rechtsprozesse rund um den Klimaschutz werden häufiger. Daher braucht es mehr Transparenz. Zum einen, um ökologische oder soziale Merkmale in Waren und Dienstleistungen der Finanz- und Realwirtschaft zu erkennen. Zum anderen, um in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen zu können. Europarechtlich wird dies durch die Taxonomie und die Offenlegungsverordnung umgesetzt. 

Sowohl in der Klimawissenschaft als auch im Klimarecht sollte es um den Weg zu einem gesetzten Ziel gehen, und um die Menge an Treibhausgasen, die auf diesem Weg verursacht werden. Dies gilt gleichermaßen für die ganze Welt, einzelne Staaten und eben auch einzelne Unternehmen. Auf Basis vorhandener zivilrechtlicher Vorschriften wird von Unternehmen eine zielführende und langfristige Klimastrategie gefordert – oder sogar eingeklagt. 

 

Autorin: Linnea Schweser

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